IT-Recht Fragensammlung 4

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IT-Recht Fragensammlung 4

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Ulay Oezer

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10 questions

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Ein Markenschutz ..

.. wird ab der Erfindung der Marke ins Markenregister beim DPMA eingetragen.

.. entsteht grundsätzlich erst nach Eintragung der Marke (§ 4 Nr. 1 MarkenG).

.. gilt lediglich für 20 Jahre.

.. kann grundsätzlich nicht "unendlich" gewährt werden.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Das Urheberrecht bezweckt ..

.. den Schutz der Person, die geistiges Eigentum geschaffen hat und gibt ihr die Möglichkeit, ihr geistiges Eigentum wirtschaftlich zu verwerten.

.. nicht den Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen (§ 2 Absatz 2 UrhG).

.. den Schutz von sogenannten "Geisterjägern", die die "Geister" ursprünglich erfunden haben.

.. nicht den Schutz des Urhebers (§ 7 UrhG).

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Das Urheberrechtschutz ..

.. endet nach dem Tod des Urhebers.

.. endet 70 Jahre nach der Geburt des Urhebers.

.. endet grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebenden (§ 64 UrhG).

.. endet eigentlich nie, da dies andernfalls "freilich gemein" wäre.

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Die Rechtsfolgen der Urheberrechtsverletzung wären ..

.. Abmahnung, Unterlassung, Auskunftsanspruch und Schadensersatz.

.. Unterlassung und Widerruf.

.. Schadensersatz, Widerruf und Nacherfüllung.

.. Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz und Aufwandsersatz.

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Die "Sphärentheorie" ..

.. kennt vier Bereiche: Intim-, Lateral-, Privat- und die Asozialsphäre.

.. kennt vier Bereiche: Sozial-, Emotional-, Privat- und Intimsphäre.

.. beinhaltet u.a. die Sozialsphäre.

.. beinhaltet nicht die Intimsphäre.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Das "Eindringen in fremde EDV-Systeme" kann ..

.. in Deutschland nicht bestraft werden.

.. u.a. über die §§ 202a ff. StGB bestraft werden.

.. ausschließlich über §§ 44 BDSG bestraft werden.

.. u.a. nach §§ 823 ff. BGB zu einer Freiheitsstrafe führen.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Die "Manipulation von Software" und die "Manipulation bei Dateneingabe" ..

.. kann nicht nach dem StGB bestraft werden.

.. könnte dann nach dem StGB bestraft werden, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.

.. könnten u.a. nach § 263a StGB bestraft werden, wenn die Tathandlung u.a. schuldhaft begangen worden ist.

.. kann dazu führen, dass eine Freiheitsstrafe nach § 1004 BGB zu befürchten ist.

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