Wiederholungsfragen #3

Wiederholungsfragen #3

University

5 Qs

quiz-placeholder

Similar activities

Gaya antar molekul

Gaya antar molekul

University

10 Qs

Literaturarbeit

Literaturarbeit

University

9 Qs

Kuis Radargrametri setelah UTS

Kuis Radargrametri setelah UTS

University

10 Qs

Ermöglichungsdidaktik

Ermöglichungsdidaktik

University

10 Qs

Interventionsstudien

Interventionsstudien

University

10 Qs

Packungsdichte für Betontechnologen

Packungsdichte für Betontechnologen

University

9 Qs

Frühlingsquiz

Frühlingsquiz

University

10 Qs

Wiederholungsfragen #4

Wiederholungsfragen #4

University

5 Qs

Wiederholungsfragen #3

Wiederholungsfragen #3

Assessment

Quiz

Science

University

Medium

Created by

Ramon Spiegel

Used 2+ times

FREE Resource

5 questions

Show all answers

1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

Die Parteifähigkeit...

...richtet sich nach der materiellrechtlichen Geschäftsfähigkeit

...richtet sich nach der materiellrechtlichen Rechtsfähigkeit

...richtet sich nach der materiellrechtlichen Handlungsfähigkeit

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

Postulationsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit,

alle Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbstgewählten Vertreter vornehmen zu können.

im Prozess selbständiger Träger von Rechten und Pflichten im eigenen Namen zu sein.

in eigener Person wirksame Prozesshandlungen vornehmen zu können.

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

In welchem dieser Verfahren herrscht absolute Anwaltspflicht?

Klage auf Zahlung des ausständigen Wohnungs-Mietzinses iHv 16.000,--€

Klage auf Zahlung von Ehegattenunterhalt iHv 5.001,--€

Klage auf Schmerzengeld iHv 5.000,--€

Klage auf Rückzahlung aus einem Kreditvertrag iHv 6.000,--€

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

Die Vermieterin Laura klagt die gemeinsamen Mieterinnen Antonia und Anna zur ungeteilten Hand auf Zahlung des ausständigen Mietzinses. Welche Art der Streitgenossenschaft bilden Antonia und Anna?

materielle Streitgenossenschaft (§ 11 Z 1 ZPO)

formelle Streitgenossenschaft (§ 11 Z 2 ZPO)

einheitliche Streitpartei (§ 14 ZPO)

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

Während dem Prozess sind sich die Streitgenossen einer einheitlichen Streitpartei uneins, wie sie weiter verfahren sollen: A will einen Vergleich mit der Gegenseite schließen, weil der Prozess so gut wie verloren ist. Für B kommt ein Vergleich aber aus Prinzip nicht in Frage; er will den Anspruch des Klägers weiter bestreiten. Welche Disposition ist nun wirksam?

Der Vergleich, weil er nach der individuellen Verfahrenslage am günstigsten ist.

Das Bestreiten, weil es abstrakt am günstigsten ist.

Das Bestreiten, weil im Zivilprozess Mut gefordert ist.