Erbschaftsteuerrecht Teil 2

Erbschaftsteuerrecht Teil 2

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Erbschaftsteuerrecht Teil 2

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Ulay Oezer

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10 questions

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welche Erwerbe unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer?

Die Erwerbsvorgängen, die nicht in § 1 ErbStG aufgeführt werden.

Die Erwerbsvorgänge, die u.a. in den §§ 3 bis 8 ErbStG näher erläutert werden.

Ausschließlich der Erwerb von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und die Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

Ausschließlich Familienstiftungen, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erwähnt werden.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Kennt das Erbschaftsteuerrecht eine persönliche Steuerpflicht?

Nein, so etwas gibt es nur beim Einkommensteuerrecht (u.a. § 1 EStG).

Ja, lediglich die Fälle des § 1 EStG.

Ja, es gibt die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht nach § 2 ErbStG.

Ja, jedoch nur dann, wenn eine Familienstiftung vorliegt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG).

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Was gilt hinsichtlich der Besteuerung des Pflichtteilsanspruchs?

Es gibt keine Besonderheit.

Der Pflichtteilsanspruch wird dann steuerlich erfasst, wenn der Erblasser gestorben ist. Eine weitere Voraussetzung gibt es nicht.

Die Besteuerung des Pflichtteilsanspruchs wird nur dann herangezogen, wenn der Nacherbe gestorben ist und der Erblasser den Pflichtteilsanspruch geltend macht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG).

Eine Besteuerung greift nur dann, wenn der Pflichtteilsanspruch tatsächlich geltend gemacht wird.

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie wird die Vor- und Nacherbschaft erbschaftsteuerlich behandelt?

Sie wird nicht anders behandelt als im Zivilrecht (§§ 3 I Nr. 1, 6 I ErbStG).

Sie wird nicht anders behandelt als im Strafrecht (§ 6 Abs. 1 ErbStG).

Der Vorerbe unterliegt als Gesamtrechtsnachfolger der Erbschaftsteuer und wird wie ein Vollerbe besteuert.

Der Nacherbe wird mit dem Tod des Erblassers zum Vollerben gekrönt (§ 3 Absatz 1 Nr. 1 ErbStG).

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie kann das Berliner Testament erbschaftsteuerlich beurteilt werden (eher positiv oder negativ)?

Das Berliner Testament ist ausschließlich in Berlin vorteilhaft.

Das Berliner Testament ist ausschließlich außerhalb von Berlin vorteilhaft.

Das Berliner Testament ist eher vorteilhaft, da durch die Alleinerbeneinsetzung die den Schlusserben zustehenden Freibeträge "verschenkt" werden.

Eher nachteilig.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Können Familienheime erbschaftsteuerlich begünstigt werden?

Nein, natürlich nicht.

Ja, aber nur dann, wenn sie verschenkt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG).

Ja, das ist möglich.

Ja, jedoch nur dann, wenn § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG greift.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Kann die Übertragung von Wohneigentum auf Kinder (von Todes wegen) steuerlich begünstigt behandelt werden?

Nein, das geht gar nicht.. es ist ja kein "Familienheim".

Ja, jedoch nicht unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.

Ja, das ist unter Umständen möglich.

Ja, das geht nur dann, wenn eine Schenkung nach dem Tod des Erblassers vorliegt.

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