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PDK - LF 3 - Datenschutz (3)

Authored by Sunnyshiny290569 Schmid

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PDK - LF 3 - Datenschutz (3)
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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Nach der EU-DSGV0 sind die Compliance-Nachweise

jedes Jahr verpflichtend zu überarbeiten.

alle 2 Jahre verpflichtend zu überarbeiten.

alle 3 Jahre verpflichtend zu überarbeiten.

alle 4 Jahre verpflichtend zu überarbeiten.

alle 5 Jahre verpflichtend zu überarbeiten.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Die EU-DSGVO verpflichtet Unternehmen zur Durchführung von Folgeabschätzungen. Diese sind

jährlich zum 31.12. zu überprüfen.

halbjährlich zu überprüfen.

laufend in der Form eines kontinuierlichen Datenschutz Lifecycle-Management zu überprüfen.

alle 2 Jahre zu überprüfen.

laufend in der Form eines kontinuierlichen Datenschutz Lifecycle-Management zu überprüfen, sofern das Unternehmen zertifiziert ist.

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

SaaS bezeichnet eine Softwaredienstleistung bei der den Kunden...

PC´s ohne Internetverbindung als sicherste Lösung in Bezug auf Datenschutz verkauft werden.

die Infrastruktur zur Verfügung gestellt, darunter vor allem Serverleistung, Rechenkapazität, Speicher oder Netzwerkdienste.

Schnittstellen und Plattformen zur Entwicklung von eigenen Programmen/Anwendungen angeboten werden.

die Software über die Cloud bereitgestellt wird.

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Beim der Anwendung von Cloudlösungen außerhalb der EU muss sich jedes EU-Unternehmen bewusst sein, dass...

dann die Verantwortung beim Dienstleistungsunternehmen liegt, das die Daten verarbeitet.

dann die EU-Gesetze nicht mehr gelten.

die rechtliche Verantwortung für die Daten immer beim Auftrag gebenden Unternehmen verbleibt.

die rechtliche Verantwortung dann hälftig beim Verarbeiter und Auftraggeber liegt.

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Der Arbeitnehmer hat ….

das Recht die Herausgabe seiner privaten Handynummer an den Arbeitgeber zu verweigern. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sein Arbeitseinsatz sonst nicht organisiert werden kann.

stets das Recht die Herausgabe seiner privaten Handynummer an den Arbeitgeber zu verweigern.

hat die Pflicht die private Handynummer an den Arbeitgeber weiter zu geben.

hat die Pflicht - im Falle der Zeitarbeit - die private Handynummer an den Kunden weiterzugeben.

hat die Pflicht, mindestens einem vertrauensvollen Kollegen die private Handynummer weiterzugeben.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Social-Media-Guidelines bezeichnen...

schriftliche Richtlinien für das Verhalten von Mitarbeitern im sozialen Netz bei ausschließlich privaten Postings.

mündliche individualisierte Verhaltensanweisungen an ausgewählte Mitarbeiter.

Betriebsvereinbarungen über den Datenschutz im Unternehmen

schriftliche Richtlinien für das Verhalten von Mitarbeitern im sozialen Netz.

die Verpflichtung des Arbeitnehmers das Datengeheimnis zu wahren.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Arbeitgeber hat,,,

die Pflicht mit dem Arbeitnehmer die Nutzung der elektronischen Signatur zu erörtern. Die endgültige Entscheidung über den Einsatz obliegt dem Arbeitnehmer, da er das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat.

kein Recht den Arbeitnehmer zur Nutzung einer elektronischen Signatur zu verpflichten.

das Recht den Arbeitnehmer zur Nutzung einer elektronischen Signatur zu verpflichten.

ausschließlich mit einer Betriebsvereinbarung die Möglichkeit im Unternehmen eine elektronische Signatur vom Mitarbeiter zu verlangen.

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