Erbschaftsteuerrecht Teil 4

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie gliedert sich das Bewertungsgesetz?

Das Bewertungsgesetz wird auch als "Parallelgesetz" zum BGB bezeichnet, sodass es 5 Bücher/Kapitel hat.

Es besteht aus drei Teilen, wobei der 3. Teil aus sechs Abschnitten besteht.

Der erste Teil hat sechs Abschnitte, die sich wiederum in zwei weitere Teile untergliedern lassen.

Es hat mehrere Teile, wobei die §§ 19 bis 263 BewG in mehrere Abschnitte untergliedert werden können.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Ist eine gesonderte Feststellung nach dem BewG möglich?

Das ist leider seit der letzten Reform nicht mehr möglich.

Das ist nach der letzten Reform nur noch nach § 146 BewG denkbar.

Dies ist u.a. für Grundbesitzwerte denkbar.

Nein, da § 151 BewG aufgehoben worden ist.

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie werden nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften bewertet?

Sie sind sehr gemein zu bewerten, § 11 Absatz 2 BewG.

Sie werden nicht mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt.

Sie werden nach dem sogenannten "Stichtagsrückbezogenen Wert" ermittelt.

Sie werden nach dem Bankwertverfahren ermittelt, wenn der Ansatz gemeingültig ist.

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie werden Kapitalforderungen und Schulden bewertet?

Sie werden immer und ausschließlich mit dem gemeinen Wert bewertet (§ 11 Abs. 2 BewG).

In der Regel nach dem Nennwert, wenn nicht besondere Umstände vorliegen.

In der Regel nach dem Gemeinwertverfahren, wenn nicht ein Nennwertverfahren die günstigere Methode darstellt (§ 12 Abs. 1 BewG).

Hier ist das Ertragswertverfahren immer der richtige Ansatz, wenn ein Grundstück übertragen werden soll, an dem keine Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie ist der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen zu bewerten?

Durch die Kapitalisierung des Jahreswertes (§ 14 BewG), wobei der Jahreswert mit einem Vervielfältiger multipliziert wird.

Durch den gemeinen Wert, der vervielfältigt, kapitalisiert und determiniert werden muss, § 16 BewG.

Bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts kann der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 16,8 geteilt wird (§ 16 BewG).

Der Kapitelwert muss sowohl als Euro ausgegeben werden als auch als US-Dollar-Wert, zumal das Kapital in aller Regel durch die internationalen Märkte bewertet werden können sollen.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Was umfasst den Betrieb der Land- und Fortwirtschaft?

Den Sportteil, Magazinteil und den Wohnungsanteil.

Die Betriebswohnungen, den Marketingteil und den Wirtschaftsteil.

Den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil.

Den Wohnungsteil, den Betriebsteil und den Wirtschaftsteil.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welche Grundstücksarten unterscheidet man bei der Grundstücksbewertung?

Unter anderem "sonstige vermischte Zweifamillienhäuser".

Ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, gemischt genutzte Grundstücke und Kioskbetriebe spezifischer Art.

Unter anderem "gemischt genutzte Grundstücke".

Ausschließlich die Grundstücke, die in § 181 Abs. 8 BewG genannt werden.

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