WISO - Übungsprüfung 1

WISO - Übungsprüfung 1

10th - 12th Grade

29 Qs

quiz-placeholder

Similar activities

Eb Quiz

Eb Quiz

11th Grade

30 Qs

Soziales Netz   Rico

Soziales Netz Rico

1st Grade - University

25 Qs

1.-3.LJ

1.-3.LJ

10th - 12th Grade

25 Qs

Q2 Quiz Wirtschaft

Q2 Quiz Wirtschaft

10th - 12th Grade

28 Qs

Theorien der Internationalen Beziehungen

Theorien der Internationalen Beziehungen

12th Grade

25 Qs

Privilegien

Privilegien

10th - 12th Grade

26 Qs

DHF-S3-HKB B-L9

DHF-S3-HKB B-L9

12th Grade

30 Qs

Strategie

Strategie

10th Grade

30 Qs

WISO - Übungsprüfung 1

WISO - Übungsprüfung 1

Assessment

Quiz

Social Studies

10th - 12th Grade

Medium

Created by

Micha H.

Used 72+ times

FREE Resource

29 questions

Show all answers

1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Ein Firmeninhaber (Ausbildender) schließt mit einem Jugendlichen einen Berufsausbildungsvertrag ab. Wer muss diesen Vertrag unterschreiben?

Nur der Ausbildende und der Auszubildende

Nur der Ausbildende und der gesetzliche Vertreter

des Auszubildenden

Der Ausbildende, der Auszubildende und dessen

gesetzlicher Vertreter

Der Ausbildende, der Auszubildende und der

Direktor der Berufsschule

Der Ausbildende, der Auszubildende und der

Vertreter der IHK

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Welche Aussage über den Arbeitsvertrag ist richtig?

Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich

abgeschlossen werden, damit die Befristung wirksam

ist.

Arbeitsbedingungen werden in Betriebsvereinbarungen und nicht im Arbeitsvertrag geregelt.

Eine einseitige Änderung der Bedingungen des

Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer ist jederzeit

möglich.

Der Arbeitsvertrag wird erst nach Ablauf der

Probezeit gültig.

Änderungen wesentlicher Bedingungen des

Arbeitsvertrags sind grundsätzlich nicht möglich.

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Welche Aussage über den Mindesturlaub für Arbeitnehmer entspricht dem Gesetz?

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr

Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub.

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach

sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses

erworben.

Für Arbeitnehmer über 18 Jahre beträgt die gesetzliche Mindesturlaubsdauer 30 Werktage.

Kann der Urlaub aus persönlichen Gründen des

Arbeitnehmers nicht genommen werden, ist er

abzugelten.

ln wirlschaftlich schwieriger Lage kann der Arbeitgeber unbezahlten Sonderurlaub anordnen.

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Welche Maßnahme zählt zur beruflichen Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)?

Betriebspraktikum in der Berufsvorbereitung

Berufsausbildung

Besuch der Meisterschule

Nachholen des Hauptschulabschlusses

Teilnahme an einer Umschulung

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Erziehungszeit

(BEEG) regelt den Anspruch auf Elternzeit. Wie lange währt der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Elternzeit?

Nur so lange, bis für das Kind ein Platz in einer

Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung frei ist

Nur so lange, wie der Anspruch auf Erziehungsgeld

reicht und dieses auch bezahlt wird

Längstens bis zur Vollendung des ersten Lebensjahrs

des Kindes

Längstens bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahrs des Kindes

Höchstens drei Jahre insgesamt

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Eine Arbeitnehmerin unterhält sich in der Pause mit dem Betriebsrat über ihre Kündigung. Welche Aussage ist richtig?

Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist

rechtswirksam.

Eine Kündigung ist ohne Anhörung des Betriebsrats

wirksam.

Eine Kündigung kann einseitig rechtswirksam zurückgenommen werden.

Eine fristlose Kündigung kann nur vom Arbeitnehmer

ausgesprochen werden.

Eine ordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Laut Grundgesetz haben alle Deutschen das Recht, Vereinigungen zu gründen und damit ihre lnteressen besser zu verfolgen. Welche Vereinigung hat die deutsche lndustrie gegründet?

lndustriegewerkschaft (lG)

lndustrie- und Handelskammer (lHK)

Handwerkskammer (HWK)

Verband Deutscher lngenieure (VDl)

Bundesverband der Deutschen lndustrie (BDl)

Create a free account and access millions of resources

Create resources
Host any resource
Get auto-graded reports
or continue with
Microsoft
Apple
Others
By signing up, you agree to our Terms of Service & Privacy Policy
Already have an account?